Qualitätsmanagementbeauftragter

Beruhend auf Grundlage ihrer Kompetenz im Bereich Qualitätsmanagement sind die QB in der Lage, die Einführung, Verwirklichung und Aufrechterhaltung von Qualitätsmanagementprozessen (QM-Prozesse) in Organisationen (im Gesundheitswesen z.B. Kliniken, Arztpraxen,…) zu planen, durchzuführen, zu überwachen und ggf. anzupassen. Sie erstellen Berichte zur Leistungsfähigkeit und zu Verbesserungspotentialen der QM-Prozesse und kommunizieren diese an die Leitung ihrer jeweiligen Organisation. Hier erfolgt eine enge und kontinuierliche Abstimmung. Den QB obliegt die redaktionelle Pflege des QM-Systems.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung

  • Ausbildung und Berufserfahrung
    • Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung. Ersatzweise mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Vollzeit für eine fehlende Ausbildung.
    • Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in Vollzeit, davon wenigstens 1 Jahr in Verbindung mit qualitätsbezogenen Tätigkeiten.
  • Absolvieren einer Schulung
    • Teilnahme an einer Schulung zum/zur Qualitätsmanagementbeauftragten mit mindestens 80 Unterrichtsstunden.
      Die Schulung findet personell und organisatorisch unabhängig von der Prüfung statt und ist gesondert zu beantragen.

     

Anforderungen für die Zertifizierung

  • Anforderungen für die Erstzertifizierung
    • Erfüllung der Voraussetzungen zur Zertifizierung hinsichtlich (Berufs-)Ausbildung, Berufserfahrung und Absolvieren einer Schulung.
       


     

    • Bestehen einer schriftlichen Prüfung zur Feststellung der Konformität der Person mit den Kompetenzanforderungen des Zertifizierungsprogramms.

     

  • Anforderungen für die Re-Zertifizierung

    Frühestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollte ein Antrag auf Re-Zertifizierung erfolgen. Im Folgenden sind die Anforderungen an eine Re-Zertifizierung definiert:

    Zur Re-Zertifizierung muss der Zertifikatsinhaber der Zertifizierungsstelle durch geeignete Nachweise bestätigen, dass er im zurückliegenden Zeitraum mindestens 1 Jahr im zertifizierten Bereich beruflich tätig war. Weiterhin muss er nachweisen, dass er im Gültigkeitszeitraum an einer 1-tägigen Schulung teilgenommen hat, in der, neben Wiederholung der Grundlagen, Neuerungen im Qualitätsmanagementbereich vermittelt wurden.

    Den Antrag zur Re-Zertifizierung finden Sie im