

Das Einrichtungszertifikat unterscheidet 3 Stufen (Level I-III), wobei von Level I zu Level III die Anzahl der zu erfüllenden Katalogkriterien und abzudeckenden Eingriffskategorien zunimmt. Die Erteilung des Einrichtungszertifikats Handchirurgie ist an die Erfüllung der Katalogkriterien des jeweiligen Levels sowie an die erfolgreiche Absolvierung eines Audits gebunden. Das Einrichtungszertifikat ist drei Jahre gültig, die Verlängerung erfolgt über eine Re-Zertifizierung.
Die zertifizierten handchirurgischen Einrichtungen sind bei ClarCert und bei der DGH erfasst und können dort sowohl öffentlich eingesehen als auch im Patientenportal www.handexperten.com abgefragt werden.
Die Fachlichen Anforderungen an Handzentren, dargestellt im Anforderungskatalog, stellen die Zertifizierungskriterien dar. Von einem zu zertifizierenden Handzentrum ist im Vorfeld des Zertifizierungsaudits im Erhebungsbogen darzulegen, wie und in welchem Umfang die gestellten Anforderungen erfüllt werden. Der „Kennzahlenbogen“ ist eine offizielle Anlage des Erhebungsbogens und somit zeitgleich mit dem Erhebungsbogen einzureichen.
Nach Eingang des Anfrageformulars wird Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Zertifizierung erstellt. Im Anfrageformular werden die Voraussetzungen für die Beantragung der Zertifizierung zur Anerkennung als „Handzentrum“ dargelegt. Sofern Sie mit dem Angebot einverstanden sind, übermitteln Sie uns das unterschriebene Antragsformular. Im Anschluss wird das Zertifizierungsverfahren offiziell eingeleitet.