In den publizierten Kriterien-Katalogen sind Anforderungen für Zentren zweier Versorgungsstufen definiert:

•     Typ A Zentren (Referenzzentren für Seltene Erkrankungen)

•     Typ B Zentren (Fachzentren für Krankheit/Krankheitsgruppe x)

 

Gegenstand des Zertifizierungssystems sind zunächst die Referenzzentren für Seltene Erkrankungen (Typ A Zentren).