In den publizierten Kriterien-Katalogen sind Anforderungen für Zentren zweier Versorgungsstufen definiert:
• Typ A Zentren (Referenzzentren für Seltene Erkrankungen)
• Typ B Zentren (Fachzentren für Krankheit/Krankheitsgruppe x)
Gegenstand des Zertifizierungssystems sind zunächst die Referenzzentren für Seltene Erkrankungen (Typ A Zentren).